March 09, 2018

Air2030 - new fighter jet for Switzerland and votation

Rafale - one of the proposed new fighter jets for Switerland

The Federal Council is proposing an opportunity to vote on the procurement of a new fighter jet (NKF, Neues KampfFlugzeug) and a new ground-based air defense system. But NOT about the type of the aircraft.

Multiple political parties wants to give the people the right for voting about the type, so an referendum is highly expected.

Air2030: Bundesrat will Volksabstimmung ermöglichen

Bern, 09.03.2018 - Der Bundesrat will der Schweizer Stimmbevölkerung die Möglichkeit geben, über die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und eines neuen bodengestützten Systems zur Luftverteidigung abzustimmen. In seiner Sitzung vom 9. März 2018 hat er beschlossen, das Programm Air2030 in Form eines Planungsbeschlusses dem Parlament vorzulegen. Ein solcher Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Die heutigen Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums müssen ersetzt werden. Die Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer, und die noch verbleibenden Tiger F-5 sind bereits heute nur tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen für den Luftpolizeidienst einsetzbar und wären gegen einen zeitgemässen Gegner chancenlos. Auch die Systeme der Luftverteidigung am Boden (Rapier, Stinger und Mittlere Flab) erreichen demnächst das Ende ihrer Nutzungsdauer.
Der Bundesrat hat deshalb im Herbst 2017 den Grundsatzentscheid getroffen, eine Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums mit einem maximalen Finanzvolumen von 8 Milliarden Franken zu planen. Dafür und für die ebenfalls anstehenden Investitionen in die Boden- und Führungssysteme soll das Armeebudget jährlich real in der Grössenordnung von 1,4 Prozent wachsen. Gemäss dem Grundsatzentscheid müssen die Hersteller 100 Prozent des Kaufpreises in der Schweiz kompensieren.

Fakultatives Referendum ermöglichen

Noch offen war, welches Vorgehen der Bundesrat für das Programm Air2030 wählt. Das VBS hat nun nach Konsultationen mit dem Bundesamt für Justiz und der Bundeskanzlei dem Bundesrat Varianten über mögliche Vorlagen unterbreitet. Da es sich bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums um ein grundlegendes sicherheitspolitisches Anliegen handelt und die beiden letzten Beschaffungsvorlagen für Kampfflugzeuge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurden, will der Bundesrat, dass die Schweizer Stimmbevölkerung darüber befinden kann. So kommt er dem demokratischen Empfinden der Schweiz und auch Forderungen aus dem Parlament entgegen.
Deshalb hat er beschlossen, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums als sogenannten Planungsbeschluss grosser Tragweite vorzulegen (Art. 28 Abs. 3 Parlamentsgesetz). Wenn das Parlament diesen Beschluss verabschiedet, untersteht er dem fakultativen Referendum, das heisst die Bevölkerung hat die Möglichkeit, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln und eine Volksabstimmung herbeizuführen.

Grundlegende Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz

Planungsbeschlüsse sind gemäss Parlamentsgesetz Vorentscheidungen, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben sind. Wenn sie von grosser Tragweite sind, unterstehen sie dem Referendum. Die grosse Tragweite begründet sich damit, dass der Schutz und die Verteidigung des Luftraums von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz sind und dass der finanzielle Aufwand für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums erheblich ist; die neuen Kampfflugzeuge und ein neues bodengestütztes System sollen zur Luftverteidigung als Paket vorgelegt werden. Zudem waren bereits die Beschaffung des F/A-18 (1993) und die versuchte Beschaffung des Gripen (2014) Gegenstand von Volksabstimmungen.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, den Entwurf eines Planungsbeschlusses gemäss den Grundsatzentscheiden vom Herbst 2017 auszuarbeiten. Der nächste Schritt ist die Eröffnung einer Vernehmlassung durch den Bundesrat. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass eine Referendumsabstimmung so früh wie möglich stattfinden kann, spätestens im Jahr 2020, das heisst noch bevor sich der Bundesrat für einen Flugzeugtyp entscheidet. So kann früh Gewissheit geschaffen und unnütze Planungsarbeiten vermieden werden. Danach könnte der Bundesrat die Beschaffung voraussichtlich mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament beantragen.

Verworfene Varianten

Eine andere Möglichkeit, eine Volksabstimmung herbeizuführen, wäre eine Revision eines des Militärgesetzes oder eines anderen Gesetzes, das inhaltlich mit dem Schutz des Luftraums in einem Zusammenhang steht. Dieses Vorgehen hat der Bundesrat verworfen. Die Frage, wie die Luftwaffe ausgerüstet sein muss, ist wegen der Entwicklung der Bedrohungen und der Technologie einem stetigen Wandel unterworfen. Eine Festlegung im Gesetz müsste dauernd revidiert werden. Ebenfalls verworfen hat der Bundesrat das normale Vorgehen für Rüstungsbeschaffungen im Rahmen der Armeebotschaft und ohne vorhergehenden Grundsatzbeschluss, der dem Referendum untersteht. Bei diesem Vorgehen könnte die Stimmbevölkerung darüber nicht befinden. Der Bundesrat will aber die Möglichkeit einer Volkabstimmung schaffen.
Programm Air2030
Das VBS plant die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums als Gesamtpaket «Programm Air2030». Dessen Hauptbestandteil sind die neuen Kampfflugzeuge und ein neues System zur bodengestützten Luftverteidigung; das Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken bezieht sich auf diese beiden Projekte. Daneben gehören auch Erneuerungen und Modernisierungen beim System zur Führung und Luftraumüberwachung (Florako) dazu. Zwischen den Projekten bestehen zahlreiche Schnittstellen und Abhängigkeiten in technischer, operationeller, zeitlicher und finanzieller Hinsicht.

Adresse für Rückfragen
Lorenz Frischknecht
Sprecher VBS
+41 58 484 26 17



Saab Gripen and Eurofighter Typhoon are the two other european candidats for a new fighter jet


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